Liebe Sportfreunde,

der Trainingsbetrieb ist schon seit geraumer Zeit, wenn auch unter ganz bestimmten Bedingungen, im Gange. Nun folgt auch der Spielbetrieb unserer Fußballmannschaften wieder. Dieser kann allerdings nur unter ebenfalls ganz klar geregelten Auflagen stattfinden. Der Hessische Fußballverband hat hierzu ein detailliertes Hygienekonzept erlassen, dass als Mindeststandard für die Vereine gilt und umgesetzt werden muss. Bei Interesse findet ihr es hier: https://www.hfv-online.de/fileadmin/user_upload/HFV_Hygienekonzept_20200729_A.pdf

Der TSV Zierenberg hat dieses Konzept an die strukturellen und organisatorischen Rahmenbedingungen der Warmetalkampfbahn angepasst und von der Stadt Zierenberg genehmigen lassen. Die Genehmigung ist am …. erfolgt und an den Fußballkreis Hofgeismar-Wolfhagen weitergeleitet worden. Ihr findet das gesamte Konzept hier zu Download: http://tsv-zierenberg.de/images/2020_07_Hygienekonzept_TSV_Zierenberg.pdf

 

Für die Zuschauer eines Spiels gilt folgendes:

Die Sportanlage ist in drei Zonen eingeteilt. Zone 3 ist der Publikumsbereich. Nur in diesem dürfen sich Zuschauer aufhalten.

  • Alle Personen in Zone 3 betreten die Sportstätte über einen/mehrere offizielle Eingänge. Dieser befindet sich im Bereich Dörnbergstraße. Die anwesende Gesamtpersonenanzahl im Rahmen des Spielbetriebs ist stets bekannt.
  • Name, Anschrift und Telefonnummer der Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden ausschließlich zur Ermöglichung der Nachverfolgung von Infektionen von der Veranstalterin oder dem Veranstalter erfasst; diese haben die Daten für die Dauer eines Monats ab Beginn der Veranstaltung geschützt vor Einsichtnahme durch Dritte für die zuständigen Behörden vorzuhalten und auf Anforderung an diese zu übermitteln sowie unverzüglich nach Ablauf der Frist sicher und datenschutzkonform zu löschen oder zu vernichten; die Bestimmungen der Art. 13, 15, 18 und 20 der Datenschutz-Grundverordnung zur Informationspflicht und zum Recht auf Auskunft zu personenbezogenen Daten finden keine Anwendung; die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden über diese Beschränkungen informiert.
  • Es erfolgt eine räumliche oder zeitliche Trennung („Schleusenlösung“) von Eingang und Ausgang der Sportstätte. Die Fluchtwegbreiten von 1,2 Meter werden hierbei nicht unterschritten.
  • Zur Unterstützung der Einhaltung des Abstandsgebots (1,5 Meter Abstand bzw. 3 m²) werden Markierungen in folgenden Bereichen auf-/angebracht:
  • Zugangsbereich mit Ein- und Ausgangsspuren sowie Abstandsmarkierungen
  • Spuren zur Wegeführung auf der Sportanlage
  • Abstandsmarkierungen auf Zuschauer*innenplätzen
  • Abstandsmarkierungen bei Gastronomiebetrieb
  • Unterstützend werden Plakate zu den allgemeinen Hygieneregeln genutzt.

Folgende Bereiche der Sportstätte fallen nicht unter die genannten Zonen und sind separat zu betrachten und anhand der lokal gültigen behördlichen Verordnungen zu betreiben:

  • Vereinsheim
  • Ggf. getrennte Gastronomiebereiche
  • Sonstige Gesellschafts- und Gemeinschaftsräume

Hier noch einige Konkretisierungen:

  • In Zone 3 (Zuschauerbereich) werden Bodenmarkierung zur besseren Erkennung von Ein- und Ausgang sowie Abstandsmarkierungen im Bereich Kassenhäuschen, Verkaufsstand „Ballerbude“, Toiletten angebracht.
  • Es werden Aufenthaltsbereiche für Zuschauer markiert. Im Bereich dieser markierten Bereiche ist der Mund-Nasen-Schutz empfohlen, nicht zwingend zu tragen. Bei jeglichen Bewegungen in Zone 3, bei denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, muss der Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
  • Auf der Seite des Bürgerhauses wird es sowohl Sitzplätze als auch Stehplätze geben. Dazu werden an der Bande Bänke aufgestellt, die von max. zwei Personen besetzt werden. Im Abstand von mind. 1,5 m gibt es eine weitere Reihe mit Stehplätzen für Zuschauer. Gemäß Skizze können ca. 300 Zuschauer unter Einhaltung sämtlicher Abstandsregelungen eine Veranstaltung besuchen. Sofern Besucher aus einem Hausstand anwesend sind, kann sich diese Zahl noch erhöhen. Um hier aber kein Risiko einzugehen, wird die Anzahl Zuschauer auf 250 (gem. Landesverordnung) begrenzt.
  • Um die Verpflegung der Zuschauer sicherzustellen und Gedränge an der jetzigen Verkaufsstelle zu vermeiden, soll a) der Bierwagen auf der Fläche des Überlaufbeckens geöffnet sein und b) im Bereich der Tennisplätze ein weiterer Verkaufsstand für Getränke eingerichtet werden.
  • Es werden ausschließlich Getränke aus Flaschen bzw. Einwegbechern verkauft. Hierdurch soll eine potentielle Gefahr der Weitergabe des Virus Covid 19 durch Gläser vermieden werden. Kaffeebecher werden mit einer Spülmaschine gereinigt und sind demnach als „sauber“ anzusehen.
  • In allen relevanten Bereichen werden Desinfektionsspender angebracht bzw. Flaschen zur Desinfektion bereitgestellt.

Die Datenerfassung aller Anwesenden erfolgt mittels eines Formblatts. Dieses könnt ihr hier herunterladen: http://tsv-zierenberg.de/images/datenerfassung.pdf oder im Stadtanzeiger ausschneiden. Um lange Wartezeiten zu vermeiden, bitte wir euch darum, das Formblatt bereits zu Hause aus zu drucken und ausgefüllt mit zu bringen.

Wir alle freuen uns auf den Spielbeginn und auf zahlreiche Zuschauer. Damit alles reibungslos funktioniert, sind wir alle auf eure Mithilfe angewiesen. Wir sind uns alle bewusst, dass wir im Interesse der Gesundheit bestimmte Maßnahmen und Verhaltensregeln einhalten müssen. Wir appellieren an euch alle, unser Hygienekonzept ernst zu nehmen und euch daran zu halten. Bei Zuwiderhandlungen kann es zu Platzverboten kommen.

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